Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.
Der überwiegende Teil der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben, Unterschiede innerhalb der Kassen gibt es zum Beispiel bei der Kostenübernahme bei Naturheilverfahren und Homöopathie.
Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl offen.
Auch bei den gesetzlichen Kassen lohnt sich ein Vergleich; die freiwilligen oder zusätzlichen Leistungen der Kassen unterscheiden sich erheblich.
Wir können alle gesetzlichen Krankenkassen vergleichen und an Sie vermitteln; inkl Umzugsservice: Für eine Beratung rufen Sie uns an 0761 80 60 80
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können entscheiden, als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System zu verbleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl der Krankenkasse frei, da sie als Berufsgruppen nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine PKV kann individuell zusammengestellt werden und dadurch im Vergleich zu einer gesetzlichen Kasse deutlich mehr Versicherungsschutz bieten. Der Beitrag zu PKV ist abhängig vom Versicherungsumfang und auch vom Alter der Person, die die Versicherung abschließt.
Eine spezielle Form der PKV gibt es für Beamten, die im Rahmen ihrer Beihilfeberechtigung nur noch prozentual die sog. Restkosten absichern müssen.
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Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist gesetzlich krankenversichert.
Damit sind Sie im Krankheitsfall grundsätzlich gut abgesichert. Jedoch gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch Leistungslücken und -grenzen.
Wer einen besseren Versicherungsschutz wünscht, kann die GKV-Leistungen nach individuellen Bedürfnissen durch ambulante und stationäre Zusatztarife der privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzen.
Die Versicherer bieten folgende Tarife an:
Als Ihr FAIRsicherungsmakler finden wir aus mehreren 100 Tarifen und Angeboten den für Sie besten Tarif. Wir können alle Testsieger aus Stiftung Warentest beraten und vermitteln.
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Ihre Lohnfortzahlung endet in der Regel 6 Wochen nach der ersten Krankmeldung. Das Krankentagegeld der Krankenkassen ist deutlich geringer als Ihr Einkommen. Es beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.
Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 101,50 Euro (2017) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Das Tagegeld wird maximal 78 Wochen bezahlt.
Besonders wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Differenz zwischen Ihrer monatlichen Entnahme und Ihrem Tagegeld hoch sein.
Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenkasse können Sie sich die Lücken ausgleichen lassen - wir beraten Sie umfassend, fair und transparent: Rufen Sie uns an: 0761 80 60 82
Grundsätzlich ist die Pflegeversicherung als Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung etabliert. Trotz umfassender Leistungen fehlt es häufig an der Kostenübernahme.
Die private Pflegeversicherung als Tagegeld- oder Kostenübernahmevariante schützt Sie vor finanzieller Überforderung.
Immer noch gilt hie: Kinder haften für Ihre Eltern.
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Wenn einer eine Reise tut......
Es sei keinem gewünscht und doch kann es vorkommen, dass sich kurz vor Reise- oder Seminar-/ Fortbildungsbeginn oder auch während der bereits begonnenen eine Situation einstellt, die den Reiseantritt oder die Fortsetzung unmöglich macht.
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Sie sind mit der Seminar-Rücktrittsversicherung geschützt:
Neu: Ab sofort auch ohne Selbstbeteiligung
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